Soziale Medienpolitik

1. EINFÜHRUNG

Ziel

Diese Richtlinie dient als Rahmen für die ordnungsgemäße Nutzung sozialer Medien und legt Punkte fest, die von jedem Mitarbeiter als Mitglied von Hoyu Cosmetics (Nederland) BV (im Folgenden als „Unternehmen“ bezeichnet) beachtet werden müssen.

Geltungsbereich

Diese Richtlinie gilt für die Führungskräfte, Mitarbeiter und Zeitarbeiter des Unternehmens sowie alle anderen Personen, die an Geschäftsaktivitäten des Unternehmens beteiligt sind (im Folgenden als „Mitarbeiter“ bezeichnet).

Definitionen

In dieser Richtlinie beziehen sich soziale Medien auf Twitter, Facebook und Instagram sowie auf andere Plattformen, die üblicherweise als soziale Netzwerkdienste (SNS) bezeichnet werden.

Wir, Hoyu Cosmetics (Nederland) BV, werden bei der Teilnahme an sozialen Medien und dem Betrieb des offiziellen Social-Media-Kontos des Unternehmens die folgenden grundlegenden Punkte beachten.

 

2. GEPLANTER ANSATZ FÜR DIE TEILNAHME IN SOZIALEN MEDIEN

Wir werden uns bemühen, die Positionen von Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitern des Unternehmens in der Kommunikation zu respektieren, sodass die Aussagen aller Beteiligten berücksichtigt werden. Bei der Social-Media-Kommunikation müssen wir uns immer darüber im Klaren sein, dass eine unbekannte Anzahl von Nutzern auf der ganzen Welt Zugriff auf soziale Medien hat, und wir werden uns ehrlich und in Maßen an sozialen Medien beteiligen.

Einhaltung von Gesetzen und internen Regeln

Wir haben Richtlinien für die Mitarbeiter des Unternehmens erstellt, die den allgemeinen Ansatz für die Teilnahme an sozialen Medien festlegen. Bei der Weitergabe von Informationen in sozialen Medien müssen die Mitarbeiter des Unternehmens die vom Unternehmen festgelegten Gesetze und Vorschriften, internen Regeln und Compliance-Verhaltenskodizes einhalten, die Richtlinien für soziale Medien verstehen und als vernünftiges Mitglied der Gesellschaft Verantwortung für ihr eigenes Handeln übernehmen.

Bewusstsein und Verantwortung für den Inhalt der Kommunikation

Die Mitarbeiter des Unternehmens müssen sich der Informationen, die sie in den sozialen Medien teilen, bewusst sein und Verantwortung dafür übernehmen. Sie müssen sich darüber im Klaren sein, dass Informationen nach ihrer Veröffentlichung im Internet nicht vollständig gelöscht werden können, und bei der Übermittlung von Informationen vorsichtig sein. Sie sind bestrebt, genaue Informationen zu vermitteln, die keinen Raum für Missverständnisse lassen. Es erfolgt umgehend eine Entschuldigung und alle irreführenden Informationen oder Äußerungen werden umgehend korrigiert.

Verbot der Zuwiderhandlung

Die Urheberrechte und sonstigen geistigen Eigentumsrechte des Unternehmens oder Dritter dürfen nicht verletzt werden. Darüber hinaus dürfen Mitarbeiter keine Dritten diffamieren oder die Privatsphäre einer Person verletzen.

Umgang mit vertraulichen Informationen, persönlichen Informationen usw.

Es dürfen keine vertraulichen Informationen des Unternehmens und der Geschäftspartner des Unternehmens, die im Rahmen der Arbeit bekannt werden, offengelegt oder durchsickern. Darüber hinaus dürfen keine personenbezogenen Daten von Kunden oder Geschäftspartnern ohne deren Zustimmung weitergegeben werden, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

 

3. AN UNSERE KUNDEN UND NUTZER

Von den Mitarbeitern des Unternehmens in sozialen Medien geteilte Informationen stellen nicht unbedingt die offiziellen Ankündigungen und Ansichten des Unternehmens dar. Informationen zu den offiziellen Ankündigungen und Ansichten des Unternehmens finden Sie auf der Website des Unternehmens unter https://www.bigen.eu/index.html sowie in Pressemitteilungen. Darüber hinaus unterscheidet sich der Kommunikationsstil (Antworten oder Nichtantworten, Reaktionszeit, Vorgehensweise) für jedes offizielle Konto. Das offizielle Konto des Unternehmens finden Sie in der Liste der offiziellen Social-Media-Konten.

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